Freistellbescheinigung zum Steuerabzug der Bauleistungen

Gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen